Grundbuchauszug beantragen: Unterlagen und Ablauf
Für einen Grundbuchauszug müssen zwei Dinge feststehen: welches Grundstück gemeint ist und warum Sie dessen Grundbuch einsehen dürfen. Eine allgemeine Anfrage nach dem Vermögen einer Person reicht dafür nicht.
Zuerst klären, welche Abschrift benötigt wird
Fragen Sie die Stelle, die den Auszug verlangt, ob eine einfache oder eine beglaubigte Abschrift gebraucht wird. Das kann beispielsweise eine Bank sein. Bestellen Sie nicht vorsorglich mehrere Fassungen, wenn nur eine bestimmte Form verlangt wird.
Klären Sie außerdem, wie aktuell der Auszug sein soll. Ein bereits vorhandenes Dokument kann für einen anderen Zweck oder einen früheren Zeitpunkt erstellt worden sein. Der Grundbuchauszug ersetzt auch keinen Lageplan und keine Bauakte.
Das berechtigte Interesse erklären
Das Grundbuch ist kein frei zugängliches Personenverzeichnis. Eigentümer und Inhaber eingetragener Rechte können Einsicht erhalten. Wer für den Eigentümer handelt, benötigt eine entsprechende Vollmacht. Andere Antragsteller müssen ein berechtigtes Interesse nachvollziehbar machen.
Bloße Neugier genügt nicht. Beschreiben Sie den konkreten Bezug zum Grundstück und legen Sie passende Belege bei. Ob diese ausreichen und in welchem Umfang Einsicht gewährt wird, entscheidet das Grundbuchamt. In München wird ebenfalls ausdrücklich auf die Darlegung des berechtigten Interesses hingewiesen.
Diese Angaben machen das Grundstück auffindbar
- Grundbuchbezirk und Blattnummer, soweit bekannt.
- Mindestens die genaue Grundstücksanschrift mit Straße und Hausnummer.
- Name des Eigentümers, soweit bekannt, und Ihr eigener Kontakt für Rückfragen.
- Gewünschte Form des Auszugs und der Zweck Ihrer Anfrage.
- Vollmacht oder Nachweise für Ihr berechtigtes Interesse, wenn erforderlich.
Die Grundbuchblattnummer steht oft in vorhandenen Grundbuchunterlagen oder notariellen Urkunden. Wenn Sie sie nicht kennen, schreiben Sie das in die Anfrage und nennen Sie die vorhandenen Grundstücksdaten. Raten Sie keine Blattnummer.
Berlin: Antrag, Nachweise und Gebühren
In Berlin können Sie einen Auszug bei einem Amtsgericht mit Grundbuchamt schriftlich oder persönlich beantragen; ein Telefonanruf ersetzt den Antrag nicht. Für eine bevollmächtigte Person verlangt das ServicePortal die Vollmacht im Original. Bei einem persönlichen Antrag ist ein Ausweisdokument vorgesehen.
Für Berlin sind 10 Euro für die einfache und 20 Euro für die beglaubigte Abschrift angegeben. Der dort beschriebene Ablauf ist ein örtliches Beispiel. Prüfen Sie bei anderen Grundbuchämtern, welche Einreichungswege sie anbieten, statt die Berliner Regeln für Post, Fax oder Vorsprache zu übertragen.
Direkt beim Grundbuchamt ansetzen
Öffnen Sie über die Gerichtsseite die offizielle Website und dort den Bereich „Grundbuchamt“. So erreichen Sie die Formulare und den Kontakt der zuständigen Stelle. Private Bestelldienste können zusätzlich zu den Gerichtsgebühren eigene Kosten berechnen.
Ein Antrag auf einen Auszug ändert keine Eintragung. Wenn etwa nach einem Erbfall der Eigentümer berichtigt werden soll, ist das ein anderes Anliegen mit anderen Nachweisen. Geben Sie bei einer Nachfrage deshalb ausdrücklich an, ob Sie nur eine Abschrift oder eine Änderung benötigen.
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Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
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14057 Berlin
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