Methodik und Datenquellen
Amtsgericht Online ist ein unabhängiges Verzeichnis. Wir veröffentlichen nachvollziehbare Besuchsinformationen und verlinken zu den offiziellen Angeboten.
Inventar und aktuelle Prüfung
Die Ausgangsdatei enthält 660 Datensätze. Die GovData-Metadaten nennen den 29.12.2022 als Veröffentlichungs- und Änderungsdatum. Dieses Datum belegt nicht die heutige Richtigkeit der einzelnen Angaben.
Derzeit sind 239 Gerichte mit 253 Besucheranschriften öffentlich erfasst. 421 Inventarzeilen sind noch nicht abschließend bestätigt. Eine Inventarzeile kann auch eine Zweigstelle oder Abteilung beschreiben.
Wann ein Eintrag erscheint
Für eine Freigabe müssen Gerichtsname und Besucheranschrift mit einer offiziellen Quelle übereinstimmen. Automatische Abgleiche verlangen Namen, Straße und Postleitzahl auf einer Justizwebsite; ergänzende Angaben werden einzeln geprüft. Der Abruf einer Website allein ist keine Verifikation.
Angaben der offiziellen Justizwebsites haben Vorrang. Für bereits bestätigte Besucheranschriften ergänzen wir fehlende Telefonnummern, Standortöffnungszeiten und Angaben zur Barrierefreiheit aus einem Google-Maps-Export. Dafür müssen Name und vollständige Adresse übereinstimmen; diese Angaben sind am jeweiligen Feld als Google-Maps-Daten gekennzeichnet. Standortöffnungszeiten sind keine Zusage, dass jede Abteilung zu diesen Zeiten erreichbar ist. Eine Angabe zur Barrierefreiheit beschreibt nur das genannte Merkmal, nicht die Zugänglichkeit des gesamten Gebäudes. Der Export enthält kein individuelles Erhebungsdatum; sein Import gilt nicht als amtliche Bestätigung. Ein Prüfdatum bezieht sich auf die angezeigten Felder, nicht auf sämtliche Aufgaben eines Gerichts. Unklare Beziehungen zwischen Gericht, Zweigstelle und Abteilung bleiben in der internen Prüfliste.
Grenzen der Angaben
Das Verzeichnis ist noch nicht vollständig. Fehlende Gerichte werden nicht aus Suchvolumen abgeleitet. Postanschriften werden von Besucheradressen getrennt. Koordinaten aus dem alten Inventar werden nicht für Kartenmarkierungen oder Entfernungen verwendet. Gerichtliche Zuständigkeiten werden nicht aus Nähe oder Postleitzahlen geschätzt.
Herkunft und Aktualisierung
Das Ausgangsinventar stammt aus dem GovData-Datensatz „Deutschland – Amtsgerichte“ (Metadatenstand 29.12.2022, Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0 laut Katalog). Für den Abgleich dienen die Adressdatenbank der Justiz, das Orts- und Gerichtsverzeichnis sowie die offiziellen Websites der Gerichte. Die Herkunft einzelner Angaben wird intern dokumentiert.
Quellen werden mit begrenzter Abrufrate und Zwischenspeicherung geprüft. Gesperrte oder nicht erreichbare Quellen werden nicht umgangen. Suchnachfrage beeinflusst die Reihenfolge der Direkteinstiege, niemals die Bestätigung eines Gerichts.