Beratungshilfe beantragen: Unterlagen und nächste Schritte
Wenn das Geld für anwaltliche Hilfe fehlt, kann Beratungshilfe die außergerichtliche Beratung und Vertretung ermöglichen. Das Amtsgericht prüft den Antrag; die rechtliche Beratung übernimmt anschließend eine Anwaltskanzlei.
Passt Beratungshilfe zu Ihrem Fall?
Geprüft werden Ihre wirtschaftliche Situation, die Notwendigkeit anwaltlicher Hilfe und mögliche andere Hilfen. Dazu gehören etwa eine für den Fall eintretende Rechtsschutzversicherung oder eine geeignete kostenlose Beratung. Ein niedriges Einkommen allein beantwortet deshalb noch nicht alle Fragen.
Der Vorab-Check von Justiz-Services gibt eine erste Einschätzung. Er ersetzt die Entscheidung des Gerichts nicht. Geht es bereits um die Finanzierung eines Gerichtsverfahrens, müssen Sie zudem Beratungshilfe von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe unterscheiden.
Die Unterlagen in drei Gruppen zusammenstellen
- Finanzen: Einkommens- oder Leistungsnachweise, Kontoauszüge der letzten drei Monate und Nachweise über weitere Einnahmen, Vermögen sowie regelmäßige Belastungen.
- Rechtsproblem: das Schreiben, gegen das Sie vorgehen möchten, dazu etwa Vertrag, Rechnung, Bescheid oder die bisherige Korrespondenz.
- Identität: für die persönliche Antragstellung ein geeignetes Ausweisdokument.
Zeigen Sie auch, was Sie bereits versucht haben, um die Angelegenheit zu klären. Ordnen Sie Schreiben nach Datum und markieren Sie eine darin genannte Frist. Bei Sozialhilfe kann für die wirtschaftlichen Verhältnisse ein aktueller Leistungsbescheid genügen. Fehlen einzelne Unterlagen, ist eine Antragstellung dennoch möglich; das Gericht kann weitere Nachweise anfordern.
Online ausfüllen heißt noch nicht eingereicht
Der Dienst Justiz-Services führt Sie durch den Antrag und erstellt daraus ein Dokument. Anschließend müssen Sie den Antrag mit den Belegen tatsächlich einreichen: per Post, durch persönliche Abgabe oder über „Mein Justizpostfach“. Ein bloß heruntergeladenes PDF ist noch nicht beim Gericht angekommen.
Sie können den Antrag auch mündlich beim Amtsgericht stellen. Prüfen Sie dafür die Sprechzeit der zuständigen Stelle oder vereinbaren Sie einen Termin. Manche Kanzleien übernehmen die Antragstellung; fragen Sie dort vorher nach, statt dies vorauszusetzen.
Gericht finden und Kanzlei ansprechen
Der amtliche Gerichtsfinder für Beratungshilfe verwendet die Postleitzahl Ihres Wohnsitzes. Nach einer Bewilligung suchen Sie selbst eine Kanzlei mit dem passenden Rechtsgebiet. Sagen Sie bei der Terminvereinbarung, dass Sie einen Beratungshilfeschein haben.
Für die anwaltliche Beratung fällt regelmäßig ein Eigenanteil von 15 Euro an; die Kanzlei kann darauf verzichten. Der Schein ersetzt nicht die Vereinbarung eines Beratungstermins. Bringen Sie den Schein und die geordneten Unterlagen zum Rechtsproblem mit.
Hamburg und Bremen haben einen anderen Weg
In Hamburg und Bremen gibt es statt Beratungshilfe öffentliche Rechtsberatungsangebote. In Hamburg ist dies die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle, in Bremen und Bremerhaven die öffentliche Rechtsberatung über die Arbeitnehmerkammer. Suchen Sie dort nach dem örtlichen Angebot und dessen Bedingungen.
Diese Ausnahme betrifft die außergerichtliche Beratung. Für die Finanzierung eines Gerichtsverfahrens ist die Frage nach Prozesskostenhilfe getrennt zu prüfen. Nutzen Sie deshalb nicht einfach denselben Antrag für beide Anliegen.
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